Ich führe eine Privatpraxis, ich arbeite also außerhalb des kassenärztlichen Vertragssystems - die Kosten für die Stunden bei mir werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Das hat für Sie viele Vorteile: Ich kann Ihnen in der Regel sehr rasch einen Termin für ein Erstgespräch geben.
Wir können schon in der ersten Stunde beginnen, an der Lösung Ihres Problem zu arbeiten.
Ich muss Ihnen keine psychischer Erkrankung attestieren, damit die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Die Zeit, in der ich einen Kassenantrag erstellen müsste, können wir für die gemeinsame Arbeit an Ihren Schwierigkeiten nutzen.
Ihre Krankenversicherung erfährt nicht von Ihrem Problem. Das kann besonders wichtig sein, wenn Sie später eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten oder eine Verbeamtung anstreben.
Ich kann die psychotherapeutischen Methoden, mit denen ich arbeite, ganz auf Ihre Bedürfnisse und Stärken abstimmen, weil ich hier nicht von Kassenrichtlinien abhängig bin. Natürlich sind die Methoden, mit denen ich arbeite, wissenschaftlich fundiert und evidenzbasiert.
Ich bin hochmotiviert, Sie in so kurzer Zeit und so effektiv wie möglich bei der Lösung Ihres Problems zu unterstützen (siehe: Kurzzeittherapie)
Die Kosten für Einzelsitzungen als Selbstzahler:
erstes Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen und zum Klären von Therapiezielen Euro 40.-
psychologisches Gespräch (Beratung und/oder Psychotherapie, 60 min) Euro 80.- kurze telefonische Beratung (ca 10 min) kostenfrei
Entspannung in der Kleingruppe (6 x 60 min) Euro 120.-* Entspannung einzeln (6 x 45 min) Euro 250.-* (* die gesetzlichen Krankenkassen erstatten davon 75.- Euro im Rahmen der Prävention)
Je nach Vertrag bezuschussen die privaten Krankenkassen die Kosten. Bitte erkundigen Sie sich danach.
Ich versuche, Ihren Terminwünschen so weit wie möglich zu entsprechen. Die Termine werden flexibel vereinbart.
Falls Sie einen Termin absagen müssen, tun Sie das bitte 24 Stunden vorher. So kann ich den Termin einem anderen Klienten anbieten und muss Ihnen die Kosten für die ausgefallene Zeit nicht in Rechnung stellen.